Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.05.2015 - 3 W 94/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12114
OLG Rostock, 08.05.2015 - 3 W 94/14 (https://dejure.org/2015,12114)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.05.2015 - 3 W 94/14 (https://dejure.org/2015,12114)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 3 W 94/14 (https://dejure.org/2015,12114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 1 Abs 3 GrdstVG, § 2 Abs 3 GrdstVG
    Grundbuchverfahren zur Eigentumsumschreibung: Prüfung der Erforderlichkeit einer Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Übertragung einer geringen Teilfläche eines landwirtschaftlichen Grundstücks

  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 3
    Freigrenzen nach GrdstVG bei Veräußerung einer Teilfläche; Größe der Teilfläche maßgeblich; Prüfungskompetenz des Grundbuchamts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVO-Genehmigung bei Veräußerung eines Flurstücks als Teil eines Gesamtgrundstücks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Grundstücks nach dem GrdstVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1238
  • Rpfleger 2015, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.02.1962 - V BLw 27/61
    Auszug aus OLG Rostock, 08.05.2015 - 3 W 94/14
    Demzufolge entspricht es seit langem der Rechtsprechung und auch der ganz überwiegenden Literatur, dass im Fall einer normierten Freigrenze bei Veräußerung eines realen Teils eines Grundstücks für die Genehmigungsbedürftigkeit die Größe des veräußerten Teils entscheidend ist und nicht die des Gesamtgrundstücks (vgl. BGH, Beschl. v. 06.02.1962, V BLw 27/61, RdL 1962, 98; Beschl. v. 08.12.1959, V BLw 19/59, RdL 1960, 35; BayObLG, Beschl. v. 03.04.1963, BReg 2 Z 166/62, RPfleger 1964, 121; Demharter a. a. O., Rn. 124; Hügel, GBO, 2. Aufl., Verfügungsbeeinträchtigungen, Rn. 65; Stavorinus, NotBZ 2010, 208; Gehse, RNotZ 2007, 61 (82); Hötzel, AgrarR 1983, 176; wohl auch Netz, GrdstVG, 5. Aufl., Anm. 4.2.8.2.4).
  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 19/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 08.05.2015 - 3 W 94/14
    Demzufolge entspricht es seit langem der Rechtsprechung und auch der ganz überwiegenden Literatur, dass im Fall einer normierten Freigrenze bei Veräußerung eines realen Teils eines Grundstücks für die Genehmigungsbedürftigkeit die Größe des veräußerten Teils entscheidend ist und nicht die des Gesamtgrundstücks (vgl. BGH, Beschl. v. 06.02.1962, V BLw 27/61, RdL 1962, 98; Beschl. v. 08.12.1959, V BLw 19/59, RdL 1960, 35; BayObLG, Beschl. v. 03.04.1963, BReg 2 Z 166/62, RPfleger 1964, 121; Demharter a. a. O., Rn. 124; Hügel, GBO, 2. Aufl., Verfügungsbeeinträchtigungen, Rn. 65; Stavorinus, NotBZ 2010, 208; Gehse, RNotZ 2007, 61 (82); Hötzel, AgrarR 1983, 176; wohl auch Netz, GrdstVG, 5. Aufl., Anm. 4.2.8.2.4).
  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20

    Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht

    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts auch der Verkauf kleinerer, die Freigrenze nicht überschreitender Flächen genehmigungsbedürftig, wenn Trennstücke eines die Freigrenze übersteigenden Grundstücks gleichzeitig oder nacheinander veräußert werden, die einzelnen Rechtsgeschäfte in einem inneren Zusammenhang stehen und nach einem einheitlichen Plan durchgeführt werden (s. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, NJW 1993, 648 mwN; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. April 1986 - BLw 14/85, AgrarR 1986, 211 f; Schleswig-Holsteinisches OLG, RNotZ 2007, 210, 211; OLG Rostock, NJW-RR 2015, 1238 f Rn. 10 und NJOZ 2015, 1767, 1768 Rn. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 3968; Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 2011, 187, 189).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2017 - 20 W 359/16

    Prüfungspflichten des Grundbuchamts

    Bleiben allerdings noch begründete Zweifel über die Genehmigungspflicht bestehen, liegen also entsprechende konkrete Anhaltspunkte dafür vor, so darf das Grundbuchamt diese Zweifel nicht etwa durch eigene Ermittlungen (wie etwa eine Ortsbesichtigung und dergleichen) aufklären, sondern hat sich vielmehr darauf zu beschränken, dem Antragsteller aufzugeben, die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Frage der Genehmigungspflicht beizubringen (OLG Rostock, Beschluss vom 08.05.2015, Az. 3 W 94/14, juris Rz. 9; Demharter, aaO, § 19 Rz. 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht